

Charterversicherungen

Kundenschutz Insolvenzversicherung - inklusive für unsere Kunden
Für den Fall, dass der Vercharterer oder wir (Easy-Yachting.at) in die Insolvenz schlittert, übernimmt für unsere Kunden die EIS (European Insurance Services) die bereits bezahlten Charterbeträge. Diese Versicherung haben wir als Agentur für unsere Kunden bei der EIS abgeschlossen, und ist für unsere Kunden natürlich kostenlos. Vorraussetzung für den Abschluss dieser Versicherung ist das Chartersiegel in Platin vom VDC (Vereinigung deutscher Yacht-Charterunternehmen).
Wie sich die letzten Jahre gezeigt hat, ist das eine sehr wichtige Versicherung. Immer häufiger werden Yachten bereits bis zu einem Jahr im Vorhinein gebucht - während der Zeit bis zum Charterantritt, kann selbst mit momentan gut aufgestellten Charterunternehmen viel passieren.


Reiserücktrittsversicherung
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist bei Buchung einer Reise abzuschließen und schützt Sie für den Fall, dass Sie Ihre Reise aus persönlichen Gründen nicht antreten können.
Die Charter-Rücktrittskosten-Versicherung hat den gleichen Inhalt wie jede normale Reise- Rücktrittskosten-Versicherung, nur angepasst an die speziellen Bedürfnisse des Charterns. So können hier Kosten ersetzt werden, die durch den Ausfall des Skippers oder eines Crewmitgliedes entstehen.

Beispielsweise kann die kurzfristige Erkrankung des Skippers (oder eines Familienmitgliedes) vor Reiseantritt zum Ausfall des gesamten Törns führen, ebenso wie die Erkrankung des Skippers während der Fahrt.
>> Info Reiserücktritt und Abschluss Hamburger Yachtversicherung
>> Info Reiserücktritt und Abschluss European Insurance Services

Kautionsversicherung
Charteryachten sind in der Regel Vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart, die in der Regel der zu hinterlegenden Kaution des Charterers entspricht.
Die Charter-Kautionsversicherung deckt die Kosten ab, die durch Schäden an der Yacht entstehen, bei denen die geleistete Kaution einbehalten wird. Nicht selten entsteht bei Schadensfall Uneinigkeit darüber, warum der Skipper allein das Kautionsrisiko tragen soll.

Unser Tipp: Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung, nach der alle Crewmitglieder und der Skipper anteilig entweder die Kautionsversicherung zahlen oder die (eventuell) fällige Kaution tragen. Die Kautionsversicherung kann – je nach Anbieter – nicht nur für eine bestimmte Charter gelten, sondern unbeschränkt und für ein Jahr. Zu empfehlen ist diese Versicherung vor allem in Charterrevieren, wo eine hohe Kaution verlangt wird. Die Kosten berechnen sich nach der zu versichernden Kautionshöhe.
>> Info Kautionsversicherung und Abschluss Hamburger Yachtversicherung

Skipperhaftpflichtversicherung
Die Skipper-Haftpflichtversicherung stellt eine Zusatzversicherung dar. Sie tritt dann ein, wenn die Haftpflichtversicherung der Charteryacht Sicherheitslücken aufweist und nicht greift. Versichert sind – je nach Anbieter – Schäden, die der Skipper oder Crewmitglieder z. B. in ihrer Funktion als Rudergänger verursachen.
Abgedeckt werden Schäden, die Sie fremden Gegenständen (ausgenommen das gecharterte Schiff, siehe unter „Kautionsversicherung“) zufügen und die nicht komplett von der vorhandenen Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Die Haftpflichtversicherung, die für das Schiff in einer (Ihnen in der Regel unbekannten) Form besteht, greift zudem im Falle der „groben Fahrlässigkeit“ nicht. Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist! Dies ist dringend zu empfehlen und wird von einigen Yachtversicherern angeboten. Unser Tipp: Sollten Sie Ihren Törn als Einzelbucher oder als Crew mit „gemietetem Skipper“ planen, erkundigen Sie sich nach der Versicherung Ihres verantwortlichen Skippers!! Wir empfehlen den Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung.
>> Info Skipperhaftpflicht und Abschluss Hamburger Yachtversicherung

Skipperunfallversicherung
Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste). Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.
>> Info Skipperunfall und Abschluss Hamburger Yachtversicherung
Weitere Charterversicherungen
