Kroatien - Neue Regeln auf See
- Ernst Wimmer
- 30. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 22 Stunden

Hier sind die wichtigsten Änderungen, die Sie beachten sollten:
1. Mindestabstände zur Küste:
Diese Regeln wurden präzisiert und sind abhängig von der Bootslänge:
Wasserfahrzeuge ab 30 Meter Länge und Wasserflugzeuge: Mindestens 300 Meter Abstand zur Küste.
Wasserfahrzeuge zwischen 15 und 30 Metern Länge: Mindestens 150 Meter Abstand zur Küste.
Wasserfahrzeuge unter 15 Meter Länge: Mindestens 50 Meter Abstand zur Küste.
Wichtig: Diese Abstände müssen auch bei Gleitfahrt (schneller Fahrt) eingehalten werden. Ausnahmen gibt es nur beim Ein- und Auslaufen aus Häfen, beim Ankern oder in engen Passagen.
2. Ankern und Festmachen:
Kennzeichnung von Ankerketten und Landleinen: Diese müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein und dürfen die Navigation anderer Wasserfahrzeuge nicht behindern.
Abstand zur Küste beim Festmachen: Das Festmachen an Land ist verboten, wenn Teile der Ankeranordnung (Landleine + Boot + Ankerkette mit Anker) weiter als 50 Meter von der Küste entfernt liegen.
Schutz der Küstenvegetation: Das Festmachen auf eine Weise, die die Küstenvegetation beschädigt, ist untersagt.
Verbotene Ankerzonen: Ankern ist untersagt in Zonen mit ausdrücklichem Ankerverbot laut Seekarte, in Bereichen, die von der Kapetanerie gesperrt wurden, in der Nähe von Unterwasserkabeln, Leitungen oder Auslässen sowie näher als 50 Meter zur Absperrung eines Badebereichs.
Ankerverbot vor "Naturbadegebieten": Hier ist das Ankern in einer Entfernung von weniger als 150 Metern untersagt. Die Definition dieser Gebiete ist jedoch noch unklar und es gibt keine offizielle Liste oder Kennzeichnung, was zu Unsicherheiten führen kann.
3. Beiboote (Tender):
500-Meter-Regel: Beiboote dürfen maximal 500 Meter vom Mutterschiff entfernt genutzt werden.
Ausnahmen: Für den Transport von Personen oder Ladung zur nächsten Anlegestelle oder zwischen Ankerplatz und Hafen dürfen Beiboote auch weiter fahren.
Separate Registrierung: Beiboote, die separat registriert sind (mit eigener Registriernummer zusätzlich zur "t/t Yacht"-Kennzeichnung), dürfen sich weiterhin im Rahmen ihrer Bootszulassung frei bewegen.
Vignetten- und Versicherungspflicht: Wenn ein Beiboot außerhalb des 500-Meter-Radius genutzt wird, ist eine formelle Registrierung mit Vignette und bei Motoren über 15 kW eine Haftpflichtversicherung erforderlich.
4. Persönliche Wasserfahrzeuge (SUPs, Jetboards, Jetskis):
Nutzungszeitraum: Dürfen nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fahren.
Abstand zur Küste: Maximal bis 300 Meter von der Küste entfernt.
Badezonen: Nutzung innerhalb organisierter Badezonen ist untersagt.
5. Sonstiges:
Abstand zu Tauchzonen: Ein Abstand von mindestens 50 Metern zu Tauchermarkierungen ist verpflichtend, außer das Boot begleitet aktiv einen Taucher.
Festmachen an Navigationszeichen: Das Festmachen an Navigationszeichen oder anderen Sicherheitsobjekten ist nicht erlaubt.
Rettungswestenpflicht: Auf Booten, die schneller als 20 Knoten fahren, müssen alle Personen Schwimmwesten tragen, es sei denn, sie befinden sich in Innenräumen.
Änderung der Bootsführerschein-Kategorie B: Diese Lizenz berechtigt nun zum Steuern von Booten bis zu 18 Metern Länge (Länge über Alles) statt bis 30 Bruttoregistertonnen. Dies gilt auch rückwirkend für bereits erworbene Patente.
Diese neuen Regeln sollen die Sicherheit auf dem Wasser erhöhen und die Küstenregionen schützen. Es ist ratsam, sich vor der Reise noch einmal bei den örtlichen Hafenbehörden oder über offizielle Kanäle über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da es bei der Umsetzung noch zu Unklarheiten kommen kann, insbesondere bezüglich der "Naturbadegebiete".
Rettungswesten auf SUP's
Die Regelungen für das Tragen von Rettungswesten auf SUPs in Kroatien waren in der Vergangenheit manchmal etwas unklar und wurden oft als Empfehlung statt als feste Pflicht gehandhabt. Mit den neuen Vorschriften seit Ende März/April 2025 hat sich das aber in vielen Interpretationen konkretisiert:
Aktueller Stand zur Rettungswestenpflicht auf SUPs in Kroatien (Stand Juni 2025):
Grundsätzlich keine bundeseinheitliche Tragepflicht für SUPs: Rein rechtlich wird ein SUP in Kroatien als "osobno plovilo" (persönliches Wasserfahrzeug ohne Registrierung) eingestuft. Für diese Kategorie gibt es keine explizite bundesweite Vorschrift zum Tragen oder Mitführen einer Rettungsweste.
Praktische Realität und Empfehlung: Trotz der fehlenden expliziten gesetzlichen Pflicht wird dringend empfohlen, beim SUP-Fahren eine geeignete Rettungsweste oder Schwimmhilfe zu tragen. Verleiher und Versicherer verlangen fast immer ISO-12402-4-Westen (ca. 100 N Auftrieb). Sollte es zu einem Unfall kommen und der Paddler keine Weste getragen haben, können Regressforderungen der Versicherung drohen, da dies als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gewertet werden könnte.
Lokal unterschiedliche Regeln: Einige "Lučke kapetanije" (örtliche Hafenämter) können in stark frequentierten Revieren saisonale Allgemeinverfügungen erlassen, die das Tragen einer Rettungsweste, insbesondere bei ablandigem Wind, vorschreiben. Es ist also ratsam, sich vor Ort beim Hafenmeister oder Bootsverleiher über spezifische lokale Regeln zu informieren.
Abstand zur Küste für SUPs: Wie bereits erwähnt, dürfen persönliche Wasserfahrzeuge wie SUPs sich tagsüber (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) maximal 300 Meter von der Küste entfernen und haben keinen Zutritt zu organisierten Badezonen. Diese Distanzregel soll die Sicherheit erhöhen, aber ersetzt nicht die Notwendigkeit einer Rettungsweste.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch wenn es keine explizite, landesweite Tragepflicht für Rettungswesten auf SUPs gibt, ist es aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung potenzieller Probleme im Schadensfall äußerst ratsam, immer eine geeignete, ohnmachtssichere Rettungsweste (mindestens 100 N Auftrieb) zu tragen.
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